Der Notar, von lateinisch notarius ‚Geschwindschreiber‘, ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornehme.
Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Dabei ist er zu Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Das unterscheidet ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt.
Im Kanton St.Gallen ist diese Tätigkeit den im Anwaltsregister bzw. den im Register der Notare eingetragenen Rechtsanwälten sowie einigen Beamten vorbehalten.
Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich in St. Gallen auf folgende Rechtsgebiete:
Erbrecht: Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinanträgen, Willensvollstreckungen etc., auch im internationalen Bereich, d.h. z.B. auch gültig für Deutschland mit Pauschalhonorar nach Absprache.
Familienrecht: Eheverträge, auch im internationalen Bereich d.h. z.B. auch für gültig für Deutschland mit Pauschalhonorar nach Absprache, Vorsorgevollmachten, Erklärungen zum Kindschaftsrecht, Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen und dgl.
Gesellschaftsrecht: Gründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG), Umwandlungen, Statutenänderungen, Handelsregisteranmeldungen auch für Zweigniederlassungen von Gesellschaften nach ausländischem Recht, z.B. wie der englischen 'Ltd' oder deutschen oder anderen Gesellschaftsformen und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäften